Kontakt
Wolfgang Jäschke GmbH & Co. KG
Breiteweg 7
59505 Bad Sassendorf
Homepage:www.wolfgangjaeschke.de
Telefon:0 29 27 - 4 39
Fax:0 29 27 - 12 83

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von W. Jäschke GmbH & Co. KG, Heizung und - Sanitär Stand: 01.01.2024

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche — auch schwebende und zukünftige- geschäftliche Beziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Sie gelten auch für Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sofern sie dem Käufer bei einem von uns bestätigten Auftrag einmal zugegangen sind.
  2. Die Bedingungen der Käufer haben keine Gültigkeit, auch wenn diese sie zugrunde gelegt haben und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sowie mündliche Nebenabreden oder Änderungen und Ergänzungen in Ausnahmefällen werden nur mit schriftlicher Bestätigung unsererseits wirksam, ohne dass die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon berührt wird.
  3. Alle Vertragsabreden sollen aus Beweisgründen schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126 a BGB) erfolgen.

II. Angebote und Unterlagen

  1. Angebote der Wolfgang Jäschke GmbH & CO. KG Heizung-Sanitär sind grundsätzlich freibleibend. Soweit ein Angebot des Auftragnehmers in der in Ziff. I Nr. 2 genannten Form vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, ist das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Zugang beim Auftraggeber bindend.
  2. Warenproben, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne Zustimmung von uns dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtabschluss des Kaufvertrages unverzüglich an uns zurückzugeben. Eventuell erstellte Vervielfältigungen sind in diesem Fall zu vernichten.
  3. Gewichts- oder Maßangaben in Angebotsunterlagen des Auftragnehmers (z.B. in Plänen, Zeichnungen, Abbildungen) sind nur annähernd gewichts- oder maß genau, soweit nicht diese Angaben auf Verlangen des Auftraggebers als verbindlich bezeichnet werden.
  4. Zwischenzeitliche Änderungen der Umsatzsteuer werden voll an den Käufer weitergegeben.

III. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

  1. Für vom Auftraggeber angeordnete Über-, Nacht-, Sonn und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt voraus, dass der Auftragnehmer spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung oder des Beginns der entsprechenden Arbeit dem Auftraggeber die erhöhten Stundensätze mitgeteilt hat.
  2. Nach Lieferung oder Bereitstellung der Ware sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind aufs äußerste zu beschleunigen und vom Käufer ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt), spätestens binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt an Wolfgang Jäschke GmbH & Co. KG, Heizung-Sanitär zu leisten. Nach Ablauf der 10-Tagesfrist befindet sich der Käufer in Verzug, soweit kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB vorliegt.
  3. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
  4. Aufgrund der derzeitigen eingeschränkten Warenverfügbarkeit und den deutlichen Preiserhöhungen kann es zu verspäteten Lieferungen sowie Preisanpassungen kommen.
  5. Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Dies gilt auc für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen.
  6. Nachträgliche Rechnungsänderungen werden mit einer zusätzlichen Aufwandspauschale berechnet.
  7. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gültigen MwSt. und zzgl. Fahrzeugpauschale und Energiekostenpauschale.

IV. Lieferzeit, Lieferort und Gefahrübergang

  1. Für Lieferverzögerungen in Folge von höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren, von Wolfgang Jäschke GmbH & Co. KG, Heizung-Sanitär nicht zu vertretenden Umständen, wie z.B. Arbeitskämpfe, übernimmt Wolfgang Jäschke GmbH & Co. KG Heizung-Sanitär keine Haftung. Die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung.
  2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
  3. Lieferungen erfolgen ab Niederlassung von Wolfgang Jäschke GmbH & Co. KG Heizung-Sanitär auf Kosten und Gefahr des Käufers.
  4. Ist Lieferung frei Anlieferungsort vereinbart, so obliegt das Abladen Wolfgang Jäschke GmbH & Co. KG Heizung-Sanitär Bei Lieferung an den Anlieferungsort werden für Lastwagen und Anhänger! Lastzug befahrbare Anfuhrwege vorausgesetzt. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers den befahrbaren Anfuhrweg, so haftet der Käufer für die hierdurch auftretenden Schäden. Die Anlieferungszeit ist zu vereinbaren. Vom Käufer verschuldete Wartezeiten! Standzeiten werden berechnet.
  5. Bei Lieferung geht die Gefahr bezüglich des Kaufgegenstandes mit Übergabe, bei Lieferung mit Montage bei Fertigstellung der Montage durch Abnahme der Montageleistung über.
  6. Gerät der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über.

V. Eigentumsvorbehalte

  1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.
  2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderung aus der Geschäftsbeziehung gegen den Käufer, insbesondere auch eines etwaigen Kontokorrentsaldos, unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, Eigentumsvorbehaltsware gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Die Versicherungsansprüche werden in Höhe des Warenwertes bereits jetzt an uns abgetreten. Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsware sind uns sofort mittels eingeschriebenen Briefs anzuzeigen. Der jeweilige Pfandgläubiger ist von unserem verlängerten Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
  3. Soweit die Kaufgegenstände wesentliche Bestandteile eines Gebäudes oder Grundstückes des Käufers geworden sind, verpflichtet sich der Käufer, der kein Verbraucher ist, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine und ohne Vorliegen eigener Leistungsverweigerungsrechte von Wolfgang Jäschke Heizung-Sanitärbau die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Käufers, der kein Verbraucher ist.
  4. Werden Kaufgegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden oder verarbeitet, so überträgt der Käufer, der kein Verbraucher ist, falls durch die Verbindung oder Verarbeitung Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung von Wolfgang Jäschke GmbH & Co. KG Heizung-Sanitär.

VI. Mängelrechte

  1. Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Gegenüber einem Käufer, der kein Verbraucher ist, gilt weiterhin folgendes: Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
  2. Systemimmanente geringe Farbabweichungen (z. B. herstellungsbedingt bei Keramikfliesen) und geringe Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammen-stellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.
  3. Gegenüber einem Käufer, der kein Verbraucher ist, ist die Haftung für Sachmängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
  4. Soweit der Käufer, der nicht Verbraucher ist, wegen des Kaufgegenstandes einen Mängelanspruch seines Abnehmers erfüllen muss, hat er im Falle des Lieferantenregresses der §§ 445a, 445b, 445c und 478 BGB den Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen und nach Möglichkeit im Fall der Mängelbeseitigung die kostenmäßig günstigste Art zu wählen.
  5. Für einen Käufer, der kein Verbraucher ist, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss der Mängelhaftung.
  6. Durch die Aushändigung von Garantieunterlagen eines Herstellers wird keine rechtliche oder tatsächliche Einstandspflicht des Verkäufers begründet.
  7. Der vorstehende in VI. Ziffern 2 und 4 genannte Haftungsausschluss mit der verkürzten Frist für Mängelansprüche gilt nicht, soweit die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, z.B. bei Vorliegen einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung von dem Unternehmen Wolfgang Jäschke GmbH & Co. KG Heizung-Sanitär, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen sowie bei Haftung für sonstige Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Wolfgang Jäschke GmbH & Co. KG Heizung-Sanitär, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
  8. Für Kaufleute gilt zusätzlich folgendes: Mängelrügen schieben die Verpflichtung zur Zahlung nicht auf. er Käufer kann gegenüber dem Kaufpreis weder aufrechnen noch ein Zurückhbehaltungsrecht geltend machen. Eingehende Zahlungen tilgen die Schulden in der Reihenfolge ihrer Entstehung.

VII. Haftung

  1. Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung, haften wir — für unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- bzw. Verrechnungsgehilfen- nur In Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
  2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Körperschäden und Beschädigung des Lebens und der Gesundheit auch dann nicht. Wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln der Beweislast bleiben hiervon unberührt.

VIII. Verjährung

  1. Abweichend von § 438 Abs, Nr. 3 BGB verjähren An-sprüche des Käufers, der kein Verbraucher Ist, in einem Jahr.
  2. Handelt es sich bei der Kaufsache gern. Nr. 1 jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend Ihrer üblichen Verwendungswelse für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist von 5 Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr, 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbesondere §§ 438 Abs. Nr. 1, Abs, 3, 444, 445b BGB).
  3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Kaufsache beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gern. VII, a, bis d. verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

X. Kündigung

  1. Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann die Auftragnehmerin als pauschale Vergütung 15 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verhandlungssprache ist deutsch.
  2. Erfüllungsort ist Bad Sassendorf, Enkesen im Klei.
  3. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen sowie dellktsrechtlichen Ansprüche ist Soest.
  4. Ist der Käufer Kaufmann ISd Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, Ist ausschließlicher Gerichts-stand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen sowie für deliktsrechtiiche Ansprüche der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Verkäufers, Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB Ist.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile von diesen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.